Causae Kurschus+Fehrs. Kirche wird sich für beide EKD-Ratsvorsitzenden entschuldigen müssen

Hier in meinen Blog habe ich ja darauf hingewiesen, dass die beiden „Schwestern im Geiste“, Annette Kurschus und Kirsten Fehrs, in den letzten zwei Jahren einträchtig und geradezu verschworen daran zusammengewirkt haben, dass ihr gemeinsames Vertuschungswerk „Hamburger ULK-Sündenfall“ dauerhaft erhalten bleibt. Ihre Zusammenarbeit war dabei anscheinend so verschworen-innig, dass sie den hohen Preis eines schwesterlich-aufopferungsvollen Rücktritts in Kauf genommen haben. In Frage kam wohl nur der von Ratspräsidentin Kurschus, denn der eigentlich, auch bzw. vor allem fällige Rücktritt ihrer Stellvertreterin, Bischöfin Fehrs, hätte aus Sicht des Rates der Synode keinen Nährwert für die Kirche gehabt. Denn durch den Opfergang von Ratspräsidentin Kurschus ist nun sichergestellt, dass das bisher von beiden gut gehütete „Täterschutz“-Geheimnis von Bischöfin Fehrs bleibt nun weiterhin gut gehütet, im Schutze und mit der Kraft des Ratsvorsitzenden-Amtes behütet: Kommissarisch – zumindest schon – mal ist das Geheimnis von „Bischöfin Fehrs“ bei der amtierenden „Ratsvorsitzenden Fehrs“ in guten Händen.

Die Eingeweihten in Rat und Synode der EKD können sich nun weiterhin der Hoffnung hingeben, dass die Betroffenen es irgendwann aufgeben werden, sich – überhaupt noch oder angemessen laut – zu artikulieren und etwa Beschwerden einzureichen. Über die mutmaßlich acht Männer aus dem Siegener Kurschus-Umfeld kann hier diesbezüglich nichts gesagt werden, wohl aber über die Betroffene aus dem Hamburger Umfeld von Frau Fehrs, deren ULK-Petentin. Diese wurde, mit Wissen der Ratspräsidentin Kurschus und weiterer, kirchlich leitenden Mitverschworenen von Bischöfin Fehrs auf banal-böse Weise aus ihrem Aufarbeitungsprozess gedrängt und quasi „entsorgt“. Vielleicht haben sich ja die Schwestern im Geiste einer „Täterorientiertheit in Ausnahmefällen“, Kurschus und Fehrs, bei ihren kirchlichen Hinterzimmer-Treffen von ferne gesegnet – als „Kollateralschaden“ wohl und mit speziellem Dank, ihr Opfer für das Ansehen der Kirche gebracht zu haben.

EKD zensuriert Beiträge zur „Causa Kurschus+Fehrs“

Die für die sozialen Medien zuständige Presseabteilung der EKD wollte nicht, dass ich auf „X“ (ehemals Twitter) zu den Causae Kurschus und Fehrs Stellung nehme. Das hat die EKD sehr deutlich artikuliert, nicht etwa mit Hilfe eines inhaltlichen Beitrages zum Thema, sondern dadurch, dass sie mich auf X blockiert hat. Es ist zu vermuten, dass das nach Rücksprache mit der kommissarisch „amtierenden“ Ratsvorsitzenden Fehrs geschah: dieser Stil entspricht dem von Bischöfin Fehrs ihrer Hamburger ULK-Petentin gegenüber zelebrierten, hatte Bischöfin Fehrs dort doch, deren Aufarbeitungsprozess leitend, eindrücklich gezeigt, dass sie das „Kommunikationsmittel der Exkommunikation“ meisterhaft beherrscht.

Diese von mir auf der „X“-Seite der EKD veröffentlichten Blogbeiträge haben der kommissarisch „amtierende“ Ratsvorsitzenden Fehrs offensichtlich nicht gefallen.

Seit Januar öffentlich im Netz:

Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern 31.01.2023

Beiträge unmittelbar vor dem Kurschus-Rücktritt:

Kirche in Not – Ratspräsidentin wegen Stellvertreterin doppelt unter Druck 18.11.2023

Chefsache Täterschutz“. Wird Ratspräsidentin Kurschus einen Oberkirchenrat „vor den Bus werfen?“ 19.11.2023

Beiträge dem Kurschus-Fehrs-Wechsel:

Paradoxie im Amt. Ratspräsidentin Fehrs bearbeitet Beschwerde gegen sich selbst – kommissarisch 20.11.2023

Rücktritt Kurschus wegen des kleineren Vertuschungsproblems. Das größere ist noch im Amt 21.11.2023

Schizophrenie und Erbsünde im Amt. Unausweichliche Folge einer EKD-Ratspräsidentin Fehrs 22.11.2023

Vertuschung vertuscht. Ratspräsidentin Fehrs deckt mit pädokriminellem Tätersystem verstrickten Pastorenfreund 23.11.2023

Bischöfin Fehrs. Amtierend-kommissarische oder kommissarisch-amtierende Ratsvorsitzende? 25.11.2023

Kurschus mit „Wut und Trotz“ in der ZEIT

„Knall“ im Titel des ZEIT-Artikels1 „Ihr Abgang mit einem Knall“, Untertitel: “Die EKD-Chefin Annette Kurschus tritt voller Trotz zurück. Doch die wirkliche Krise steht ihrer Kirche noch bevor“) bezieht sich auf den „Türknall“, von dem in diesem Artikel mehrfach explizit die Rede ist. Das Thema Knall, in diesem Artikel so etwas wie eine Chiffre für Wut und Trotz wird, eröffnet der Autor im Text mit (1) “Und doch konnte keiner richtig glauben, dass die 60-jährige Theologin hinschmeißt. Zu unwillig hatte sie sich vorher gezeigt, Fehler einzugestehen.“ und (2) im Zusammenhang mit der der Wende von „unwillig, Fehler einzugestehen“ zu doch „hinschmeißt“, also mit der offensichtlichen Wendung in ihrer Haltung in Bezug auf den gegen sie im Raum stehenden Vertuschungsvorwurf, schreibt die ZEIT, „Dann verschwand Kurschus so wie sie gekommen war: Durch den Notausgang. Aber nicht ohne vorher mit der Tür zu knallen.“

Dann der explizite Übergang zur Wut und zum Trotz der Ratspräsidentin Kurschus: “Mehrfach weicht Kurschus vom Redemanuskript ab, um ihrer Wut ob des vermeintlich erzwungenen Abgangs Ausdruck zu geben. Etwa als sie von ihrer „Redlichkeit“, spricht, „die ich mir jetzt von niemandem – von niemandem! – absprechen lasse“. Das gibt es im großen Saal Szenenapplaus für den Trotz. Der Rücktritt ist ein historischer Moment, gerade weil die Wut so untypisch ist für die strukturlangweilige evangelische Kirche. In der ist jedes Wort gut abgewogen, staatstragend und schwer.“

Am Schluss wieder das Knallen der Tür, als Chiffre für Trotz und Wut mit den Gegensatzpaaren „katholisch-evangelisch“ und „männlich-weiblich“ vermengt: “Anders als die mächtigen katholischen Männer treten die mächtigen evangelischen Frauen schon mal zurück. Bei ihnen knallen die Türen lauter. Und öfter.“

Beide Ratsvorsitzenden blenden die Betroffenen aus

Seit mittlerweile vier Jahren trägt die ULK-Petentin, deren Aufarbeitungsprozess Bischöfin Fehrs aus einer bischöflich-feudalistisch missbrauchten Machtposition heraus vermutlich absichtlich hat scheitern lassen wollen, die Last dieser vom Duo Kurschus-Fehrs vertuschten Amtspflichtverletzung der ULK-Leiterin Bischöfin Fehrs. Beide Ratsvorsitzenden zusammen haben die „Causa Fehrs“ in der Synode und in der evangelischen Kirche generell unter den Teppich gekehrt. Der entsprechende Amtsverrat von Bischöfin Fehrs wurde bisher nicht thematisiert – außer von der Petentin in ihren nicht bearbeiteten Beschwerden an die Ratspräsidentin Kurschus und weitere, mit den beiden „Rats-Schwestern“ verschworene disziplinarisch und geistlich Leitende, die wir seit dem 31.01.20232 öffentlich benennen.

Bischöfin Fehrs wird sich bei ihrer Petentin für den schlampigen Umgang mit ihrer Befangenheit entschuldigen müssen

Seit vier Jahren, nachdem Bischöfin Fehrs am Ende des ersten Gespräches am 16.12.2019 im Bericht ihrer Petentin für sie völlig überraschend ihrem persönlichen Freund, dem den in den 1986er Missbrauchskontext tief verstricken Pastor R., begegnete, geht Bischöfin Fehrs ihrer Petentin konsequent aus dem Weg, mit Hilfe einer sie exkommunizierenden Kontaktsperre und einer quasi-Verbannung ohne „Bulle“, sprich Begründung.

Schon das erste dieser vier Jahre verstrich, was den Aufarbeitungsprozess der Petentin betrifft, völlig ungenutzt. Die Petentin und ich dachten Bischöfin Fehrs bräuchte noch Zeit, um sich privat und vor allem in ihrer Beziehung zu ihrem Freund, Pastor R., neu zu sortieren: Wie gingen davon aus, dass Bischöfin Fehrs mit ihrem Freund R. viel bisher wohl eher Ausgeklammertes zu bereden hat. Außerdem dachten wir, sie würde auch Zeit dafür brauchen, zusammen mit ihren disziplinarischen Vorgesetzten und vielleicht den in der EKD zuständigen Kirchenrechtlern einen Weg zu finden, wie der Zeitzeuge Pastor R., dem Wunsch der Petentin entsprechend, Teil ihres kirchlichen und weiterhin von Bischöfin Fehrs zu leitenden Aufarbeitungsprozesses werden könnte. Dafür hätte Pastor R. die Sicherheit gebraucht, nicht wegen vielleicht zur Sprache kommenden, außerhalb der Kirche nach 38 Jahren ohnehin lange verjährten sexuellen Verfehlungen die Einbuße seiner Pension befürchten zu müssen. Vermutlich hätte es einer die gewohnten Regularien ergänzenden Reglung bedurft, die in diesem ja sehr speziellen Fall die Prioritäten ändert: „Ermittlung von eventuell zu Tage kommenden Verfehlungen von vor 37 Jahren“, die einen Ruhestandspastor betreffen, der weder angeklagt, noch Gegenstand eines ULK-Prozesses ist, sollte nicht wichtiger sein, als der „Schutz eines gut begonnenen Aufarbeitungsprozesses“.

Die potentiell versöhnende, was die Petentin, ihre damals 16-jährige Schwester und dessen damaligen Liebhaber Pastor R. betraf, Aufarbeitung hätte als wichtiger eingestuft werden müssen, als die Ermittlungslust eines Oberkirchenrates und einer Oberkirchenrätin. Letztere hatten beide, hoch fokussiert auf die mutmaßlichen sexuellen Aktivitäten von Pastor R. in Bezug auf die Schwester und die Freundin der Petentin, vergessen, dass ihre Aufgabe der Schutz des Aufarbeitungsprozess war und nicht dessen Zerstörung durch eine Nötigung und Erpressung der Petentin, gegen Schwester und Freundin auszusagen und Pastor R. zu belasten. Sie war Petentin in einem auf Pastor D., dem Kollegen von Pastor R., bezogenen ULK-Prozess, nicht die Petentin in einem nicht exisistierenden, einen Pastor R. betreffenden Prozess. Den gab es nicht. Die Petentin hatte gehofft, ihre Schwester, die damals als sein 16-jähriges Gemeindemitglied eine Affäre mit Pastor R. hatte, in ihren Aufarbeitungsprozess mit einbeziehen zu können und gab Bischöfin Fehrs schon in diesem ersten Jahr deren Kontaktdaten.

Diese benutzte Bischöfin Fehrs nicht dafür, zusammen mit Pastor R. und der Schwester als Zeitzeugen, sowie den relevanten kirchlich Leitenden, den Aufarbeitungsprozess fortzusetzen, sondern sie betrieb den Prozess auf ihrem privaten Sofa, zusammen mit Freund Pastor R., vermutlich auch unter virtueller oder wirklicher Einbeziehung der Schwester der Petentin. Die drei weiteren Mitglieder der ULK, die Petentin selbst und auch ich waren ohne Begründung von diesem privatisierten Aufarbeitungsprozess ausgeschlossen worden.

Zusammen mit ihren disziplinarischen Vorgesetzt*innen und geistlich Leitenden, sowie mit Hilfe einer Mischung aus kunstvoll schmutzig delegierter, Verantwortung diffundierender „Über die Bande“-, Nicht- und Gaslighting-Kommunikation, sowie durch Erpressung und Nötigung ihrer Petentin, ihre Schwester, Freundin und Pastor R. zu denunzieren und sogar durch gemeinsames Lügen mit ihrem disziplinarischen Vorgesetzten, gelang es Bischöfin Fehrs jetzt über vier Jahre, für die Petentin unsichtbar und unansprechbar zu bleiben. Dabei hat Ratspräsidentin Kurschus ihr entscheidend geholfen, sie wusste seit ihrem Amtsantritt vor zwei Jahren von der Entscheidung ihrer Stellvertreterin Fehrs, sich und ihrem Freund R. auf banal-böse Weise ihre ULK-Petentin „vom Halse zu halten“, indem sie, eben mit Rückendeckung durch Ratspräsidentin Kurschus, den Aufarbeitungsprozess ihrer Petentin zu sabotierte und versuchte, ihn „gegen die Wand zu fahren“.

Die letzte der mehrfach, auch per Einschreiben/Rückschein, Ratspräsidentin Kurschus abschickte Beschwerde der Petentin über Bischöfin Fehrs wird nun nicht mehr von ihr bearbeitet. Diesmal wird das Einschreiben, abgeschickt am Freitag den 17.11.2023, wohl mit „Empfänger[in Kurschus] unbekannt“ zurückkommen. Und das bedeutet dann ja wohl, dass die ULK-Petentin von Bischöfin Fehrs ihre Beschwerde an die kommissarisch „amtierende“ Ratsvorsitzende Fehrs schicken muss – in der Hoffnung auf eine unparteiische Behandlung derselben…

  1. Siehe DIE ZEIT Nr. 49 vom 23.11.2023 https://www.zeit.de/2023/49/annette-kurschus-ekd-ruecktritt-missbrauch.
  2. Siehe Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern.