Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern

Zusammen mit der Petentin der von der Hamburger Bischöfin Fehrs bis Anfang August 2023 geleiteten „Unterstützungsleistungskommission“(ULK), jetzt abgelöst durch die „Anerkennungskommission“, erstelle ich gerade eine Dokumentation über die von Bischöfin Fehrs aufgrund ihrer in unprofessioneller und unethischer Weise nicht deklarierten eigenen Befangenheit verunmöglichten Missbrauchsaufarbeitungsprozess dieser ULK-Petentin.

Diese Dokumentation enthält Berichte über die „unterirdische“ Strategie der evangelischen Kirche, ein „zweites Ahrensburg“ (einen vermutlich größeren Missbrauchsskandal als diesen) zu verhindern, zu der das handfeste „Lügen im Duett“ von Bischöfin Fehrs und ihrem Vorgesetzten, Oberkirchenrat Lenz, gehört, sowie auch die Tatsache, dass die Kirchenleitung, vertreten durch die geistliche Leiterin von Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, und die oberste geistliche Leitung, EKD-Ratspräsidentin Kurschus, die Amtsverfehlung von Oberkirchenrat Lenz und den Amtsverrat von Bischöfin Fehrs deckt. Der über alle Hierarchiestufen der evangelischen Kirche orchestrierte Ansatz eines vorsätzlichen und kontrollierten Scheiternlassens der Missbrauchsaufarbeitung wird in der Kirche nach innen und außen verheimlicht und vertuscht – Verschwörungspraxis, keine -theorie.

Die bischöfliche Befangenheit resultiert aus der Tatsache, dass ein persönlicher Freund von Bischöfin Fehrs, der Hamburger Ruhestandspastor Frank R., tief in den aufzuarbeitenden 1986er Missbrauchskontext der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn verstrickt ist. Dieser Pastor wird von Bischöfin Fehrs, sowie mehreren ihr unter- bzw. auch übergeordneten Leitenden in der evangelischen Kirche versteckt – auf Kosten der Betroffenen, die als ULK-Petentin in diesem Prozess durch das inkompetente und ethisch fragwürdige Vorgehen dieser Kommission, deren Leiterin Bischöfin Fehrs und anderer, leitender kirchlicher Personen der ernsten Gefahr ausgesetzt wurde, „sekundär viktimisiert“ zu werden.

Die Petentin und ich wollen unsere Dokumentation, zurzeit noch eine komplexe, vielschichtige und oft noch unsortiert-redundante Materialsammlung, als Buch veröffentlichen. Die an der Misere beteiligten, namentlich erwähnten kirchlichen Personen haben wir am 31.01.2023 angeschriebenen und (bisher vergeblich) eingeladen, (1) in einer passenden Veranstaltung, beispielsweise im Zuge einer innerkirchlichen Untersuchung, das Gespräch mit uns zu suchen, und/oder (2) einzelne Kapitel oder Passagen des Textes schriftlich zu kommentieren – als eventuell in das werdende Buch aufzunehmende Beiträge.

Hier die aktuellen Versionen der Materialsammlung (01.12.2023; Blogbeiträge bis zu diesem Datum sind integriert) und des Korrespondenz-Anhangs (30.11.2013)

Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern 

Korrespondenz Anhang

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