Nachdem die Chef-Vertuscherin der evangelischen Kirche, Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs, am 12.11.2024 Synode und Presse gegenüber Falschinformationen und Lügen1 über ihre Hamburger Petentin und deren Unterstützer, mich, verbreitet hat, habe ich sie am 29.11.2024 wegen Verleumdung angezeigt.2 Erst Anfang Dezember erfuhr ich aus der Presse, dass Bischöfin Fehrs juristisch gegen mich, und damit auch gegen ihre Petentin, vorgehen will.

Nachdem jetzt, knapp vier Monate später, weder die Ratsvorsitzende selbst, noch die über die „Causa Fehrs“3 gut informierten Mitglieder des Rates und der Synode der EKD die falschen Tatsachenbehauptungen und üblen Lügen korrigieren, hat nun auch die betroffene Petentin Bischöfin Fehrs angezeigt,

Bischöfin Fehrs hat, um Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche zu werden, falschgespielt. Als es am 12.11.2024 während der Synode eng für sie wurde, nachdem im Plenum überraschend eine Mail1 bezüglich ihrer Amtsverfehlungen verlesen wurde, zog sie ein Schreiben vom 28.10.2024 aus der Tasche, welches von „unabhängiger Seite“ ihre Unschuld feststellen sollte.

Tags drauf verwies in seiner Werberede2 für die vom Rat nominierte Bischöfin Fehrs das Ratsmitglied Barner auf die Schlussfolgerung dieses Schreibens3 aus der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ Hannover, nach welcher Bischöfin Fehrs kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei und darauf, dass sich der Rat diese Einschätzung zu eigen gemacht hätte. Barner nannte dieses Schreiben ein „klares Informationsschreiben“, in der Presse wurde es, zu Recht, „gewundenes Schreiben“4 genannt. Es war mit den in ihr enthaltenen Falschinformationen die Grundlage für unzählige Falschmeldungen in der Presse.5