Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern

Zusammen mit der betroffenen Petentin der von der Hamburger Bischöfin Fehrs geleiteten „Unterstützungsleistungskommission“ (ULK) erstelle ich gerade eine Dokumentation über den aufgrund ihrer von Frau Fehrs in unprofessioneller und unethischer Weise nicht deklarierten eigenen Befangenheit verunmöglichten Missbrauchsaufarbeitungsprozess dieser ULK-Petentin.

Diese Dokumentation enthält Berichte über die „unterirdische“ Strategie der evangelischen Kirche, ein „zweites Ahrensburg“ (einen vermutlich größeren Missbrauchsskandal als diesen) zu verhindern, zu der handfeste „Lügen im Duett“ von Bischöfin Fehrs und ihrem Vorgesetzten, Oberkirchenrat Lenz, gehören, sowie auch die Tatsache, dass die Kirchenleitung, vertreten durch die geistliche Leiterin von Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt, und die oberste geistliche Leitung, Ratspräsidentin Kurschus, die Amtsverfehlungen und den Amtsverrat von Bischöfin Fehrs decken. Der über alle Hierarchiestufen der evangelische Kirche orchestrierte Ansatz eines kontrollierten Scheiternlassens der Missbrauchsaufarbeitung wird innerhalb und außerhalb der Kirche verheimlicht und vertuscht, zugedeckt mit dem Mantel der zum kollegialen Täterschutz pervertierten Liebe.

Die bischöfliche Befangenheit resultiert aus der Tatsache, dass ein persönlicher Freund von Bischöfin Fehrs, der Hamburger Ruhestandspastor Frank R., tief in den aufzuarbeitenden 1986er Missbrauchskontext der Philippus-Gemeinde Hamburg-Horn verstrickt ist. Dieser Pastor wird von Bischöfin Fehrs, sowie mehreren ihr unter- bzw. auch übergeordneten Leitenden in der evangelischen Kirche gedeckt und versteckt – auf Kosten der Betroffenen, die als Petentin der ULK in diesem Prozess durch das inkompetente und ethisch fragwürdige Vorgehen dieser Kommission und anderer, auch leitender kirchlicher Personen „sekundär viktimisiert“ wurde: Die Petentin wurde, nach den pastoralen sexuellen Missbräuchen an ihr als Kind und als Konfirmandin, nun als Erwachsene erneut von kirchlichen Amtsträgern und Amtsträgerinnen missbraucht – dieses Mal nicht sexuell, sondern, über die letzten mehr dreieinhalb Jahre, „nur“ bischöflich kirchlich-geistlich.

Die Petentin und ich wollen diese Dokumentation, die sich zurzeit noch im Stadium einer komplexen, vielschichtigen und oft noch unsortiert-redundanten Materialsammlung befindet, als Buch veröffentlichen und haben die betreffenden, in ihr namentlich erwähnten kirchlichen Personen am 31.01.2013 angeschriebenen und (bisher vergeblich) eingeladen

  • in einer passenden Veranstaltung, beispielsweise im Zuge einer innerkirchlichen Untersuchung, das Gespräch mit uns zu suchen, und/oder
  • einzelne Kapitel oder Passagen unseres Textes schriftlich zu kommentieren – als eventuell in das werdende Buch aufzunehmende Beiträge (wobei wir uns auch über ernstgemeinte Fragen freuen).

Wenn von den in unserer Dokumentation erwähnten kirchlichen Personen jemand etwas beitragen oder kommentieren möchte, bitte eine Mail an mich schicken: TS@ThiesStahl.de. Das gilt auch für andere Menschen, z.B. Journalisten, die an dem Thema „Verunmöglichte und verschleppte Missbrauchsaufarbeitung in der evangelischen Kirche“ interessiert sind. Fragen an die Petentin werden von mir weitergeleitet. Hier ist die jeweils aktuelle Version des Buchentwurfes und des Anhanges:

Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern 

Update am 21.09.2023 (hier die Vorversionen)

„Anhang – Korrespondenz und Texte“

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