“Schizophrenie” und “Erbsünde” im Amt. Unausweichliche Folge einer EKD-Ratspräsidentin Fehrs

Die bisherige stellvertretende Ratsvorsitzende, Bischöfin Fehrs, wurde nach dem Kurschus-Rücktritt kommissarisch als EKD-Ratspräsidentin eingesetzt. Informierte Beobachter der Kirchenwelt räumen ihr beste Chancen ein, offiziell gewählte Ratsvorsitzende zu werden. Die EVANGELISCHE ZEITUNG1 portraitierte Sie so, als wäre die Wahl schon gewesen: eine hell strahlende Kirsten Fehrs im Gegensatz zu einer sich gebückt durch den Noteingang rein- und rausschleichenden Annette Kurschus. Diese Zeitung schrieb auch, „Es ist das zweite Mal, dass Fehrs in ihrer Karriere einer Frau nachfolgt, die ihren Dienst in der Kirche aufgrund von Missbrauchsvorwürfen quittierte. Im Juni 2011 wurde sie zur Bischöfin für die Sprengel Hamburg und Lübeck gewählt, nachdem Maria Jepsen 2010 als weltweit erste Frau im evangelisch-lutherischen Bischofsamt von ihrem Amt zurückgetreten war.“

Wenn die Synode der EKD den Fehler macht, Frau Fehrs als Ratspräsidentin zu inthronisieren, wird Bischöfin Fehrs wohl das gleiche Schicksal ereilen wie die Frauen, die sie ihr Amt betreffend beerbt hat. Warum und wie das voraussichtlich geschehen wird, kann am besten mit Hilfe der Begriffe Erbsünde und Schizophrenie deutlich gemacht werden.

„Erbsünde“ im Amt einer Ratspräsidentin Fehrs

Als Duo verschwiegen die Frauen Kurschus und Fehrs, klerikale Schwestern im Geiste der Vertuschung und Lüge, das Vorhandensein von Beschwerden gegen Bischöfin Fehrs, eingereicht an die Ratspräsidentin Kurschus von einer in einem von Bischöfin Fehrs geleiteten Missbrauchsaufarbeitungsprozess geschädigten Petentin. Diese Beschwerde bezog sich darauf, dass Bischöfin Fehrs ihre Befangenheit nicht angezeigt hat, die dadurch gegeben war, dass ein persönlicher Freund von Bischöfin Fehrs, der bekannte Hamburger Ruhestandspastor R., 1986 tief in den aufzuarbeitenden Missbrauchskontext verstrickt ist. Die gegen ihn vorgebrachten Vorwürfe, eine sexuelle Beziehung mit einem 16-jährigen Gemeindemitglied und sexuelle Aktivitäten mit einer 13-jährigen Konfirmandin, hat Bischöfin Fehrs – auf Kosten und zu Lasten ihrer Petentin – unter den Tisch fallen lassen. Statt ihre Befangenheit zu deklarieren und die Leitung der Aufarbeitungskommission abzugeben, hat Bischöfin Fehrs diese Petentin exkommuniziert und „ohne Bulle“ verbannt, d.h. ohne jede Begründung nicht mehr mit ihr geredet. Sie hat den Aufarbeitungsprozess mir ihrer Petentin kalkuliert scheitern lassen, wobei sie deutlich erkennbar das Missbrauchsbeschwerden-Management eines verbrecherischen Psychomethodenverbandes für die evangelische Kirche abgekupfert und übernommen hat – nachgewiesenerweise wissentlich.

Eigentlich müsste die kommissarisch tätige Ratspräsidentin Fehrs ihr Amt wegen dieser mit der Ratspräsidentin Kurschus geteilten schweren Schuld niederlegen. Würde Bischöfin Fehrs als Ratspräsidentin gewählt und würde sie diese Schuld weder beichten noch wieder gut machen, würde sich die Schuld in eine Art „Erbsünde“ verwandeln, ver- und geerbt mit dem Amt von Ratspräsidentin Kurschus – als eine sowohl von Bischöfin Fehrs dann übernommene, als auch eine gleichzeitig von Anfang an zu verantwortende eigene Schuld. Diese Schuld könnte sie, eben wie eine Erbsünde, nicht verändern, abtragen oder auflösen, außer: durch eine öffentliche Beichte und durch eine Entschuldigung an die von ihr geschädigten Petentin. Ist sie, was wohl zu erwarten ist, dazu nicht in der Lage, ist eine pathologische Entwicklung des, wenn sie es innehat, Amtes der Ratspräsidentin als „schizophrenes Amt“ absehbar.

„Schizophrenie“ im Amt einer Ratspräsidentin Fehrs

Bischöfin Fehrs übernimmt, schon jetzt als kommissarische und umso mehr als gewählte Amtsinhaberin, das Amt der EKD-Ratspräsidentin von der vormaligen Ratspräsidentin Kurschus – mit allen Rechten und Pflichten, sowie mit allen angefangenen Projekten und Bemühungen und auch mit allen vernachlässigten Projekten und ignorierten oder aufgeschobenen Verpflichtungen.

Bischöfin Fehrs wird sich selbst und wohl auch der kirchlichen Öffentlichkeit gegenüber, Rechenschaft darüber ablegen, welche von Frau Kurschus angefangenen Projekte und Bemühungen sie fortführen und welche sie einstellen wird – aber auch, welche von Frau Kurschus vernachlässigten Projekte und welche der von ihr aufgeschobenen, ignorierten oder fallengelassenen Verpflichtungen sie als Amtsnachfolgerin weiterführen oder auch wieder aufgreifen wird.

Dazu gehört natürlich auch die Ratspräsidentin Kurschus seit Beginn ihrer Amtszeit vorliegende Beschwerde der Petentin ihrer damaligen Stellvertreterin Bischöfin Fehrs. In diesen zwei Jahren war Bischöfin Fehrs offensichtlich damit einverstanden, dass Ratspräsidentin Kurschus die Verfehlungen ihrer Stellvertreterin Bischöfin Fehrs, als deren Komplizin, mit ihr zusammen vertuschte. Ratspräsidentin Kurschus hat der stellvertretenden Ratspräsidentin Fehrs dabei geholfen, deren Wissen um die Missbräuche ihres Pastorenfreundes R. zu vertuschen, also das Vertuschen zu vertuschen. Ratspräsidentin Kurschus hat Bischöfin Fehrs geholfen, ihren Amtsverrat zu vertuschen, der darin bestand die betroffene Petentin nicht mehr angehört zu haben und deren Aufarbeitungsprozess mit einiger technischer Finesse und willentlich kalkuliert zum Scheitern zu bringen, d.h. alle von ihr und Frau Kurschus öffentlich propagierten Standards einer achtsamen, betroffenenzentrierten Missbrauchsaufarbeitung zu verletzten.

Was wird Bischöfin Fehrs nun mit diesem Punkt ihrer Checkliste der ja oder nein zu übernehmenden Projekte und Entscheidungen ihrer Vorgängerin machen? Unter der Bedingung, dass sie sich entscheidet, sich nicht selbst in Bezug auf ihren ULK-Amtsverrat und ihre Vertuschungsvergehen anzuzeigen und sich bei ihrer Petentin, mir und der Öffentlichkeit zu entschuldigen, entkommt sie nicht einer paradoxen, geradezu schizophrenogenen Situation: Als Ratspräsidentin Fehrs hat sie umzugehen mit einer Beschwerde gegen sich selbst, der in der Position der Leitung der Hamburger Unterstützungsleistungskommission hochnotpeinlich gescheiterten Bischöfin Fehrs.

Als ranghöchste Repräsentantin der Kirche hat sie nur den Rat und die Synode der EKD, von der sie unterstützende und vor allem korrigierende Hilfe in Bezug darauf erwarten kann, die Quadratur des Kreisen zu bewerkstelligen, eine Beschwerde gegen sich selbst zu bearbeiten, zum Wohle der von ihr instrumentalisierten, also missbrauchten ULK-Petentin, zum Wohle der Kirche, aber auch zu ihrem Wohle und dem ihrer Vertuschungskomplizin Ratspräsidentin Kurschus.

Die Schizophrenie eines von Bischöfin Fehrs ausgeübten Amtes der EKD-Ratspräsidentin liegt, unter der Bedingung ihres weiteren Vertuschens, also einer ausbleibenden Metanoia, dann darin, dass Frau Fehrs in Personalunion zwei inkompatible Ämter in sich vereinen muss: (1) das der Petentin gegenüber noch nicht abgeschlossene Amt der bischöflichen ULK-Leiterin Kirsten Fehrs, die sich gegen den Vorwurf verteidigen muss, das Wissen um die Missbrauchsvorwürfe gegen ihren persönlichen Pastorenfreund R. auf Kosten ihrer um ihren Aufarbeitungsprozess betrogenen Petentin, verschwiegen zu haben, und (2) das der Ratspräsidentin Fehrs, auf der die Hoffnung der ums Überleben kämpfenden evangelische Kirche ruht, eine den Betroffenen gerecht werdende, transparente Aufarbeitungskultur zu etablieren – während sie ihre Loyalität zu ihrem Pastorenfreund wichtiger nimmt als die Last und die Kosten, die sie der Hamburger Petentin durch ihr unprofessionell-toxisches Agieren als ULK-Leiterin Fehrs zumutet. Das ist eine waschechte „Jekyll und Hyde“-Dissoziation2, eine in der Amt der Ratspräsidentin dann „nachhaltig“ eingebaute Schizophrenie mit für die Kirche desaströser Außenwirkung.

Was das alles bedeutet? Die Synodalen der EKD sind gut beraten, Bischöfin Fehrs nicht von einer „kommissarischen Ratspräsidentin“ in eine „gewählte Ratspräsidentin“ zu promovieren. Wieviel Mühe würde es ihnen und allen anderen Kirchenmenschen immer wieder machen erklären zu müssen, in welcher Weise denn nun welche „Erbsünde“ im Amt ihrer Ratspräsidentin eben nun mal zwangsläufig zu einer „Schizophrenie“ im Ratspräsident*innen-Amt führt.

Bischöfin Fehrs könnte das natürlich verhindern und der evangelischen Kirche diese enorme Last und Mühe abnehmen – wenn sie schon jetzt zurücktreten würde. Sie könnte beichten, ihren des Missbrauchs bezichtigten Freund Pastor R. in der Kirche gedeckt und versteckt zu haben, aufhören, mit ihren disziplinarischen Vorgesetzten zusammen zu lügen und sich bei den Kirchenmitgliedern für den Verrat an ihren eigenen Idealen der Missbrauchsaufarbeitung entschuldigen – und vor allem bei ihrer Petentin, der sie übel mitgespielt hat.

Vielleicht würde sie auch der für sie Platz gemacht habenden Ratspräsidentin Kurschus danken, dass sie ihrer Begründung für ihren Rücktritt nicht weiter auf ihre mutmaßliche Vertuschung in Bezug auf ihren des Missbrauchs bezichtigten Freund eingegangen ist, sondern auch nicht auf die ihr ja bekannte Vertuschung des Wissens ihrer Stellvertreterin um deren Vertuschung in Bezug auf Pastor R., deren des Missbrauchs bezichtigen persönlichen Freundes. Nur ob die Synodalen sie dann noch wählen wollen?

  1. Siehe https://www.evangelische-zeitung.de/nach-dem-kurschus-ruecktritt-leitet-kirsten-fehrs-die-ekd, https://www.evangelische-zeitung.de/liveticker-zum-ruecktritt-von-annette-kurschus und https://www.evangelische-zeitung.de/neue-ekd-ratsvorsitzende-fehrs-will-vertrauen-zurueckgewinnen.
  2. Im Kapitel „J.8.b. Disziplinarische Vorgesetzte“ der Materialsammlung zu unserem Buch finden sich im Kontext einer kritischen Betrachtung von dysfunktionalen Personalunionen bei den disziplinarischen Vorgesetzten von Bischöfin Fehrs weitere Ausführungen zum Phänomen „Jekyll und Hyde“-Dissoziation.