Habe heute morgen noch die 2. Ergänzung meiner Anzeige gegen Bischöfin Fehrs an das zuständige Polizeikommissariat geschickt. 

Dass Bischöfin Fehrs in der Pressekonferenz am Abend des 12.11.2024 angekündigt hat, anwaltlich gegen mich vorzugehen, habe ich erst nach der „Ersten Ergänzung der Anzeige“ am 17.12.2024 aus der Presse erfahren (siehe in „Zweite Ergänzung der Anzeige“). 

Hier die ganze, jetzt wohl vollständige dreiteilige Anzeige.

Schöne Weihnachtstage, trotz allem. Thies Stahl und Silke Schumacher

 

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A. Etwas Satire. Statt Vorwort.

„Da ich mich meiner Petentin gegenüber als befangen erklärt habe, werde ich mich über ihren Vorwurf, ich hätte meine Befangenheit nicht erklärt, nicht äußern. Ihr Vorwurf tritt nicht zu.“

Denkt man über diese beiden Sätze nach, ist man vielleicht für einem Moment verwirrt. Handelt es sich doch um ein Paradox des Lügner-Typus in zwei Sätzen, wie „Der nächste Satz ist falsch. Der vorhergehende Satz ist wahr.“1 Ein bisschen wie wenn auf einem Schild steht: „Bitte den Inhalt dieses Schildes nicht beachten!“

Von der Art dieses Paradoxes sind die Aussagen, welche die EKD unter der Ratsvorsitzenden Fehrs über ihre ehemalige Petentin und deren Unterstützer, mich, verbreitet. Würde man die von Bischöfin Fehrs und dem Rat der EKD der Öffentlichkeit „verkauften“ Aussagen mit Hilfe der beiden Sätzen ganz oben zusammenfassen, wäre mit einem Plopp klar, dass sich Bischöfin Fehrs in ihrem eigenen Lügengebäude verirrt hat.