Sakrosankt. EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs schwebt über dem Gesetz

Sakrosankt. EKD-Ratsvorsitzende Kirsten Fehrs schwebt über dem Gesetz

von Silke Schumacher und Thies Stahl

Wie wir schon beschrieben haben, hat Bischöfin Fehrs vertrauliche Informationen aus den von ihr als Vorsitzender geleiteten Sitzungen der Unterstützungsleistungskommission (ULK) mit mir, Silke Schumacher, ohne meine Zustimmung weitergegeben und weitergeben lassen. Das tat sie als Vorsitzende der ULK, der Vorgängerin der heutigen Anerkennungskommission, deren Petentin ich bin1. Diese ist der „Stabsstelle Prävention der Nordkirche“ in Hamburg zugeordnet, wie zuvor auch die ULK. Als deren Vorsitzende damals und, seit vielen Jahren, als Vorsitzende des Beirates dieser Stabsstelle ist Bischöfin Fehrs mitverantwortlich dafür, dass vertrauliche Informationen aus meinen ULK-Unterlagen veruntreut und sogar gefälscht wurden.

Manipulierte, vorgetäuscht unabhängige „Zuarbeit“

Diese Veruntreuung geschah im Zuge einer manipulierten, vorgetäuscht unabhängigen „Zuarbeit“2 der „Stabsstelle Prävention Hamburg“ an die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt Hannover“ im Rahmen der Erstellung eines manipulierten und gefakten „Informationsschreibens“ der EKD-Fachstelle Hannover, mit dem der Rat der EKD und Bischöfin Fehrs versucht haben, den Würzburger Synodalen vor3 und nach4 ihrer Wahl zur Ratsvorsitzenden die Unschuld von Bischöfin Fehrs in Bezug auf die gegen sie von uns erhobenen Vorwürfe zu „beweisen“. In der Presse wurde dieses der Synode vom Ratsmitglied Prof. Barner als „klares Informationsschreiben“ verkaufte Schreiben der „EKD-Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt Hannover“ vom 28.10.2024 „gewundenes Schreiben“5 genannt.

Bei dieser kircheninternen Weitergabe von vertraulichen (und dann auch noch gefälschten!) Information aus unseren Sitzungen mit der von ihr geleiteten ULK bediente sich Bischöfin Fehrs ihres langjährigen Mitarbeiters, Rainer Kluck. Als Geschäftsführer, zuerst der ULK und dann der „Stabsstelle Prävention Hamburg“, wurde Herr Kluck zunächst von Bischöfin Fehrs unangemessen6 in unser ULK-Verfahren einbezogen und beteiligte sich dann, als sein Amt vernachlässigender „Verfahrenskoordinator“, daran, unser ULK-Verfahren7 über Jahre zu blockieren, zusammen mit seinem damaligen Vorgesetzten, OKR Lenz, der auch Vorgesetzter von Bischöfin Fehrs war.

Dienstbarer Rentner als Interims-(Fake)-Leiter der EKD-Fachstelle

Herr Kluck wurde im August vor der Würzburger November-Synode von Bischöfin Fehrs und der EKD als stellvertretender Leiter der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt Hannover“ eingesetzt8. Er war vermutlich die ideale Person dafür, die von der durch die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt in Hannover“ von der „Stabsstelle Prävention in Hamburg“ angeforderte „Zuarbeit“ in Bezug auf Informationen aus unseren ULK-Sitzungen zu bewerkstelligen: Es war offensichtlich geplant, von der „EKD-Fachstelle Sexualisierte Gewalt“ prophylaktisch ein Schreiben9 erstellen zu lassen, mit dessen Hilfe die Synodalen — falls sie nachfragen — „schlau gemacht“ werden sollten10, wie sie mit den von uns am 01.08.2024 in meinem, Thies Stahl, „Offenen Brief an die EKD-Ratsmitglieder und die Leitung der Nordkirche“11 gegen Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und weitere kirchliche Leitungspersonen erhobenen Vorwürfen umgehen sollen.

Die von der EKD-Hannover angeforderte und dann unabhängig (?) geleistete Zuarbeit bezüglich unserer ULK-Sitzungen in Hamburg konnte Herr Kluck dank einer günstigen Personalunion hervorragend koordinieren und lenken: war er doch sowohl für die Herausgabe dieser Informationen aus der Bischöfin Fehrs als Vorsitzender von deren Beirat quasi untergeordneten „Stabsstelle Prävention Hamburg“ zuständig — bis zum Juni 2024 seine langjährige Dienststelle — als gleichzeitig auch für den Empfang und die Weiterverarbeitung dieser von ihm selbst aus Hamburg gelieferten Informationen in der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt“ in Hannover, als deren stellvertretender Leiter er als frisch gebackener Rentner von der EKD und ihrer Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs im richtigen Moment eingesetzt wurde.

Weitergabe vertraulicher und gefälschter ULK-Informationen auch an die Presse

Die beschriebene Veruntreuung betraf nicht nur diverse innerkirchliche Stellen bis hin zur Synode, sondern fand auch in der am Abend nach ihrer Wahl von Bischöfin Fehrs abgehaltenen Pressekonferenz gegenüber der versammelten deutschen Presse12 statt. Die EKD Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs hat damit nicht nur eine kircheninterne, sondern auch eine kirchenexterne Weitergabe von vertraulichen (und dann auch noch gefälschten13) Informationen und Privatgeheimnissen aus der von ihr geleiteten Unterstützungsleistungs- und Anerkennungskommission zu verantworten. Wegen dieser und anderer Vorgänge wurde Bischöfin Fehrs von uns angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg allerdings sieht keinen Ermittlungsbedarf14, gibt aber diesen für Betroffene interessanten Hinweis: „Hinsichtlich einer etwaigen kircheninternen Weitergabe von Informationen käme ausschließlich eine Strafbarkeit wegen einer Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 des Strafgesetzbuches) in Betracht. In dieser Norm sind diejenigen Berufsgruppen abschließend aufgeführt, welche sich bei einer unbefugten Weitergabe von Informationen strafbar machen können. Kirchenvertreter sind nicht als mögliche Täter benannt, so dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist.“15

Im Text des § 203 StGB16 werden tatsächlich unzählige Berufe, Berufsgruppen und Personen aufgezählt, die ihnen anvertraute Privatgeheimnisse nicht verletzen dürfen. Aber: Menschen, die beruflich ein geistliches Amt bekleiden, wie z.B. Pastoren, Bischöfe, Pröpste oder auch Ratsvorsitzende werden nicht mit aufgezählt. Auch nicht solche, die beispielsweise als Mitarbeiter und Geschäftsführer von Stabsstellen „Kirchenvertreter“ im Sinne dieses Hinweises der StA Hamburg sind. Und dann eben auch nicht solche, die als frisch gebackene Rentner auch noch Kirchenvertreter sind, da sie hier und da von der EKD oder von ihrer oder anderen Landeskirchen noch mit „Spezialaufgaben“ betraut und beschäftigt werden.

Sie alle, wie eben auch Rainer Kluck, „sind nicht als mögliche Täter benannt“, haben also, wenn sie ihnen anvertraute Informationen und Privatgeheimnisse weitergegeben haben, nichts zu befürchten. In ihren Fällen ist ja, im Sinne des für weltliche Menschen geltenden $ 203 StGB. “eine Strafbarkeit ausgeschlossen“. Dabei ist es offensichtlich auch egal, ob die weitergegebenen vertraulichen Information, wie die aus unserem ULK-Verfahren ein Gemisch aus zutreffenden und eindeutig manipulierten gefälschten Informationen sind.17

Nach unserem Einwand18, dass Bischöfin Fehrs „in Ihrer Eigenschaft als Bischöfin, insbesondere auch in ihrer Position als Geistliche und Leiterin der Unterstützungskommission (ULK) mir gegenüber schweigepflichtsgebunden gewesen [ist] – nach dem Seelsorgegeheimnisgesetz (SeelGG)19 der EKD“ antwortete die StA Hamburg20:

„Eine Prüfung etwaiger Verstöße gegen das Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) durch die Staatsanwaltschaft ist ausgeschlossen. Beim Seelsorgegeheimnisgesetz handelt es sich um sogenanntes Kirchenrecht. Die Prüfung und Ahndung etwaiger Verstöße obliegt nicht den staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern ausschließlich der kirchlichen Gerichtsbarkeit.“

Rechtsfreier Raum Kirche: Eigenes Dunkelfeld für die EKD-Ratsvorsitzende

Wenn die Kirche entsprechende Beschwerden ignoriert und nicht behandelt, wird man in einer Auseinandersetzung mit der Kirche, in der es um die Weitergabe von vertraulichen Informationen und Privatgeheimnissen geht, weder durch das SeelGG, als maßgebliches Kirchengesetz, noch durch die „normale“ Rechtsprechung geschützt.

Das sollten besser alle Betroffenen wissen, die nicht warten wollen, bis es vielleicht irgendwann staatliche Ombudsstellen gibt, sondern die sich wegen in der Kirche an ihnen begangenen Missbräuchen einer kirchlichen Anerkennungskommission anzuvertrauen. Im Konfliktfall sind sie ungeschützt21.

  1. Siehe die „Korrespondenz Petentin-Anerkennungskommission“.
  2. „Um diese bisher vorliegenden Fragen zu beantworten, haben wir die unabhängige Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland um die unterstützende Zuarbeit [unsere Hervorhebung] zu dem Vorgang erbeten und diese von dort erhalten. Personen der kirchenleitenden Ebene der Nordkirche waren an der Sachverhaltsdarstellung beteiligt.“ Aus dem Schreiben der Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt EKD. Ja, von uns beschuldigte leitende Personen der Nordkirche waren mit Sicherheit an der Zuarbeit beteiligt. Neben Rainer Kluck waren das vermutlich OKR Lenz und Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt.
  3. Ratsmitglied Prof. Barner nannte es, sichtbar gestresst und verlegen wirkend, in seiner Nominierungsrede der 2024er Synode gegenüber „Klares Informationsschreiben“.
  4. Der bekümmert und schuldbewusst wirkende, frisch gebackene „Stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende“ Tobias Bilz, hier im auf YouTube gelöschten Synoden-Video: Archivierte Aufnahme in Minute 2:35.
  5. Siehe hier und hier.
  6. Siehe das Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“ in derMaterialsammlung. Diesen und andere wichtige Links finden Sie auf der Seite Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern.
  7. Ich, Silke Schumacher, als Petentin und Thies Stahl als begleitende Vertrauensperson.
  8. Nachzuhören im Gespräch mit dem ehemaligen EKD-Mitarbeiter Rainer Kluck (02.01.2025) hier. Siehe dazu auch im BeNe den Post vom 05.01.2025 20:58: „Stilvoll, wenn sich gegenseitig die Absolution erteilt wird. Nur ein Beispiel: Siehe Synode Würzburg: Frau Fehrs wurde Rückhalt gegeben durch EKD Fachstelle. Und die war derzeit (11/24) mit Hr. Kluck besetzt, als Stellvertretung der Leitung der sogenannten Fachstelle? was aber nicht transparent gemacht wurde. Herr Kluck kam aber von Nordkirche (bis 6/24)… Die Nordkirche wurde dann auch noch befragt. Wie auch immer, Bischöfin Fehrs wurde eh bestätigt.“
  9. So heißt es im Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt EKD“ vom 28.10.2024: „Um diese bisher vorliegenden Fragen zu beantworten, haben wir die unabhängige Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland um die unterstützende Zuarbeit zu dem Vorgang erbeten und diese von dort erhalten. Personen der kirchenleitenden Ebene der Nordkirche waren an der Sachverhaltsdarstellung beteiligt.“
  10. Im nicht von Herrn Kluck als Interimsleiter der Fachstelle, sondern der Mitarbeiterin Nicole Toms unterschriebenen Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt“ vom 28.10.2024 heißt es, es habe den Zweck, „die Synodalen zu den formulierten Vorwürfen auskunftsfähig“ zu machen.
  11. Siehe „‚Der Fisch stinkt vom Kopf‘. Offener Brief an die EKD-Ratsmitglieder und die Leitung der Nordkirche.“
  12. Ein Überblick über die verbreiteten Varianten des uns diskreditierenden Narrativs findet sich in meiner Anzeige gegen Bischöfin Fehrs.
  13. Siehe Falschspieler-Kirche. Die gezinkten Karten der EKD-Ratsvorsitzende, Offener Brief an die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA: Sie haben Falschmeldungen verbreitet. und EKD-Ratsvorsitzende Fehrs lässt die Synode und die Presse belügen.
  14. Siehe Bescheide StA #1 und StA #2.
  15. Siehe StA-Hamburg am 24.06.2025.
  16. Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html.
  17. Siehe unsere Anzeigen gegen Bischöfin Fehrs, Anzeige Stahl und Anzeige Schumacher.
  18. In meinem Schreiben vom 29.06.2025 an die StA-Hamburg.
  19. Siehe https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/12484
  20. In ihrem Schreiben vom 01.07.2025.
  21. Siehe unseren Blogbeitrag „Betroffenen-Netzwerk (BeNe): EKD hetzt Missbrauchsopfer gegeneinander auf.“ und unsere Dokumentation „Moderationsgestütztes Mobbing“ im BeNe. Exemplarische Chats und Beiträge.“