von Silke Schumacher und Thies Stahl
Wie wir schon beschrieben haben, hat Bischöfin Fehrs vertrauliche Informationen aus den von ihr als Vorsitzender geleiteten Sitzungen der Unterstützungsleistungskommission (ULK) mit mir, Silke Schumacher, und meiner Begleitperson, Thies Stahl, ohne meine Zustimmung weitergegeben und weitergeben lassen. Das tat sie als Vorsitzende der ULK, der Vorgängerin der heutigen Anerkennungskommission, deren Petentin ich bin1. Diese ist der „Stabsstelle Prävention der Nordkirche“ in Hamburg zugeordnet, wie zuvor auch die ULK. Als deren Vorsitzende damals und, seit vielen Jahren, auch als Vorsitzende des Beirates dieser Stabsstelle ist Bischöfin Fehrs mitverantwortlich dafür, dass vertrauliche Informationen aus meinen ULK-Unterlagen veruntreut und sogar gefälscht wurden.
A. Manipulierte, vorgetäuscht unabhängige „Zuarbeit“
Diese Veruntreuung geschah im Zuge einer manipulierten, vorgetäuscht unabhängigen „Zuarbeit“2 der „Stabsstelle Prävention Hamburg“ an die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt Hannover“ im Rahmen der Erstellung eines manipulierten und gefakten „Informationsschreibens“ der EKD-Fachstelle Hannover, mit dem der Rat der EKD und Bischöfin Fehrs versucht haben, den Würzburger Synodalen vor3 und nach4 ihrer Wahl zur Ratsvorsitzenden die Unschuld von Bischöfin Fehrs in Bezug auf die gegen sie von uns erhobenen Vorwürfe zu „beweisen“. In der Presse wurde dieses der Synode vom Ratsmitglied Prof. Barner als „klares Informationsschreiben“ verkaufte Schreiben der „EKD-Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt Hannover“ vom 28.10.2024 „gewundenes Schreiben“5 genannt.
Bei dieser kircheninternen Weitergabe von vertraulichen (und dann auch noch gefälschten!) Information aus unseren Sitzungen mit der von ihr geleiteten ULK bediente sich Bischöfin Fehrs ihres langjährigen Mitarbeiters, Rainer Kluck. Als Geschäftsführer, zuerst der ULK und dann der „Stabsstelle Prävention Hamburg“, wurde Herr Kluck zunächst von Bischöfin Fehrs unangemessen6 in unser ULK-Verfahren einbezogen und beteiligte sich dann, als sein Amt vernachlässigender „Verfahrenskoordinator“, daran, unser ULK-Verfahren7 über Jahre zu blockieren, zusammen mit seinem damaligen Vorgesetzten, OKR Lenz, der auch Vorgesetzter von Bischöfin Fehrs war.
B. Dienstbarer Rentner als Interims-(Fake)-Leiter der EKD-Fachstelle
Herr Kluck wurde im August vor der Würzburger November-Synode von Bischöfin Fehrs und der EKD als stellvertretender Leiter der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt Hannover“ eingesetzt8. Er war vermutlich die ideale Person dafür, die von der durch die „Fachstelle Sexualisierte Gewalt in Hannover“ von der „Stabsstelle Prävention in Hamburg“ angeforderte „Zuarbeit“ in Bezug auf Informationen aus unseren ULK-Sitzungen zu bewerkstelligen: Es war offensichtlich geplant, von der „EKD-Fachstelle Sexualisierte Gewalt“ prophylaktisch ein Schreiben9 erstellen zu lassen, mit dessen Hilfe die Synodalen — falls sie nachfragen — „schlau gemacht“ werden sollten10, wie sie mit den von uns am 01.08.2024 in meinem, Thies Stahl, „Offenen Brief an die EKD-Ratsmitglieder und die Leitung der Nordkirche“11 gegen Bischöfin Fehrs, Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt und weitere kirchliche Leitungspersonen erhobenen Vorwürfen umgehen sollen.
Die von der EKD-Hannover angeforderte und dann unabhängig (?) geleistete Zuarbeit bezüglich unserer ULK-Sitzungen in Hamburg konnte Herr Kluck dank einer günstigen Personalunion hervorragend koordinieren und lenken: war er doch sowohl für die Herausgabe dieser Informationen aus der Bischöfin Fehrs als Vorsitzender von deren Beirat quasi untergeordneten „Stabsstelle Prävention Hamburg“ zuständig — bis zum Juni 2024 seine langjährige Dienststelle — als gleichzeitig auch für den Empfang und die Weiterverarbeitung dieser von ihm selbst aus Hamburg gelieferten Informationen in der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt“ in Hannover, als deren stellvertretender Leiter er als frisch gebackener Rentner von der EKD und ihrer Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs im richtigen Moment eingesetzt wurde. Klandestin, wie die BeNe-Userin „@jeanne-v“ am 05.01.2025 andeutete: „Frau Fehrs wurde Rückhalt gegeben durch EKD Fachstelle. Und die war derzeit (11/24) mit Hr. Kluck besetzt, als Stellvertretung der Leitung der sogenannten Fachstelle? was aber nicht transparent gemacht wurde [Hervorhebung durch uns]. Herr Kluck kam aber von Nordkirche (bis 6/24)… Die Nordkirche wurde dann auch noch befragt. Wie auch immer, Bischöfin Fehrs wurde eh bestätigt.“12
C. Weitergabe vertraulicher und gefälschter ULK-Informationen auch an die Presse
Die beschriebene Veruntreuung betraf nicht nur diverse innerkirchliche Stellen bis hin zur Synode, sondern fand auch in der am Abend nach ihrer Wahl von Bischöfin Fehrs abgehaltenen Pressekonferenz gegenüber der versammelten deutschen Presse13 statt. Die EKD Ratsvorsitzende Bischöfin Fehrs hat damit nicht nur eine kircheninterne, sondern auch eine kirchenexterne Weitergabe von vertraulichen — und dann auch noch gefälschten14 — Informationen und Privatgeheimnissen aus der von ihr geleiteten Unterstützungsleistungs- und Anerkennungskommission zu verantworten. Wegen dieser und anderer Vorgänge wurde Bischöfin Fehrs von uns angezeigt15.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg allerdings sieht keinen Ermittlungsbedarf16, gibt aber diesen für Betroffene überaus interessanten Hinweis: „Hinsichtlich einer etwaigen kircheninternen Weitergabe von Informationen käme ausschließlich eine Strafbarkeit wegen einer Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 des Strafgesetzbuches) in Betracht. In dieser Norm sind diejenigen Berufsgruppen abschließend aufgeführt, welche sich bei einer unbefugten Weitergabe von Informationen strafbar machen können. Kirchenvertreter sind nicht als mögliche Täter benannt, so dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen ist.“17
Im Text des § 203 StGB18 werden tatsächlich unzählige Berufe, Berufsgruppen und Personen aufgezählt, die ihnen anvertraute Privatgeheimnisse nicht verletzen dürfen. Aber: Menschen, die beruflich ein geistliches Amt bekleiden, wie z.B. Pastoren, Bischöfe, Pröpste oder auch EKD-Ratsvorsitzende werden nicht mit aufgezählt. Auch nicht solche kirchlichen Personen, die beispielsweise als Mitarbeiter und Geschäftsführer von Stabsstellen „Kirchenvertreter“ im Sinne dieses Hinweises der StA Hamburg sind. Und dann eben auch solche nicht, die als frisch gebackene Rentner auch noch Kirchenvertreter sind, da sie hier und da von der EKD oder von ihrer oder anderen Landeskirchen noch mit „Spezialaufgaben“ betraut und beschäftigt werden — wie z.B. Herr Kluck als klandestiner stellvertretender Leiter der Fachstelle, der dann ein offensichtlich von ihm selbst erstelltes „Informationsschreiben“19 von einer untergeordneten Mitarbeiterin dieser Fachstelle20 unterschreiben lässt.
Sie alle, wie eben auch Rainer Kluck, sind im Gesetz nicht als mögliche Täter benannt, haben also, wenn sie ihnen anvertraute Informationen und Privatgeheimnisse weitergegeben haben, nichts zu befürchten: In ihren Fällen ist ja, im Sinne des für weltliche Menschen geltenden $ 203 StGB. “eine Strafbarkeit ausgeschlossen“. Dabei ist es offensichtlich auch egal, ob die weitergegebenen vertraulichen Information, wie die aus unserem ULK-Verfahren ein Gemisch aus zutreffenden und eindeutig manipulierten gefälschten Informationen sind.21
Nach unserem Einwand22, dass Bischöfin Fehrs „in Ihrer Eigenschaft als Bischöfin, insbesondere auch in ihrer Position als Geistliche und Leiterin der Unterstützungskommission (ULK) mir gegenüber schweigepflichtsgebunden gewesen [ist] – nach dem Seelsorgegeheimnisgesetz (SeelGG)23 der EKD“ antwortete die StA Hamburg24:
„Eine Prüfung etwaiger Verstöße gegen das Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) durch die Staatsanwaltschaft ist ausgeschlossen. Beim Seelsorgegeheimnisgesetz handelt es sich um sogenanntes Kirchenrecht. Die Prüfung und Ahndung etwaiger Verstöße obliegt nicht den staatlichen Strafverfolgungsbehörden, sondern ausschließlich der kirchlichen Gerichtsbarkeit.“
D. Rechtsfreier Raum Kirche: „Eigenes Dunkelfeld“ für die EKD-Ratsvorsitzende
Wenn die Kirche entsprechende Beschwerden ignoriert und nicht behandelt, wird man in einer Auseinandersetzung mit der Kirche, in der es um die Weitergabe von vertraulichen Informationen und Privatgeheimnissen geht, weder durch das SeelGG, als maßgebliches Kirchengesetz, noch durch die „normale“ Rechtsprechung geschützt.
Das sollten besser alle Betroffenen wissen, die nicht warten wollen, bis es vielleicht irgendwann staatliche Ombudsstellen gibt, sondern die sich wegen in der Kirche an ihnen begangenen Missbräuchen einer kirchlichen Anerkennungskommission anzuvertrauen. Im Konfliktfall sind sie ungeschützt25.
E. An Scheinheiligkeit nicht zu überbieten
Bischöfin Kerstin Fehrs sagte in der Pressekonferenz am Abend nach ihrer Wahl am 12.11.2025: „Ich bin, äh, durchaus gewillt, dagegen jetzt weiter vorzugehen, wir haben schlicht gezögert, weil es auch immer um eine betroffene Person im Hintergrund geht, denn sie haben hier im Moment vor allem mit einem Menschen zu tun, der nicht betroffen ist. Die Betroffene im Hintergrund bekommen wir gar nicht ins Bild, sozusagen, und das fand ich, finde ich furchtbar, mir tut es einfach enorm leid um diese Person und deshalb sind wir da anwaltlich nicht gegen vorgegangen, aber das wird jetzt kein Weg dran vorbeigehen.“26 Gesprochen hat Bischöfin Fehrs hier, unter Nennung seines Namens für die versammelte Presse, ausschließlich von Thies Stahl. Julia von Weiler hatte der Synode aber — laut und deutlich und für alle Mitglieder des Rates und der Synode der EKD — die Vorwürfe von, in dieser Reihenfolge, Silke Schumacher und Thies Stahl vorgelesen27.
Bischöfin Fehrs hatte Silke Schumacher sehr deutlich „im Bild“, seit Dezember 2019 sogar im Fokus ihrer vollen Aufmerksamkeit, (1) aufgrund der Schilderungen von Silke Schumacher im ersten ULK-Gespräch vom 16.12.2019 über die klerikalen Missbräuche in ihrer Konfirmandinnenzeit und vor allem auch ihrer Kindheit, (2) vermittelt über das Zurkenntnisnehmen der fragwürdigen Beziehungen, die ihr in den 1986er Missbrauchskontext verstrickter persönlicher Freund, Pastor R., zu ihrer Schwester, ihrer Freundin und ihrem Bruder hatte, und (3) über das von ihr — offensichtlich gründlich, aber leider heimlich — zur Kenntnis genommenen DVNLP-Buch von Thies Stahl28, sowie den in diesen Buch abgedruckten Bericht “Hintergrund der Missbrauchsbeschwerden im DVNLP“. Außerdem, davon kann man wohl mit Sicherheit ausgehen, weil sie (4) über den im BeNe von den BeNe-Verantwortlichen der Betroffenenvertretung gegen Silke Schumacher und Thies Stahl inszenierten Stellvertreterkonflikt und das daraus resultierende „Moderationsgestütztes Mobbing“ im BeNe. Exemplarische Chats und Beiträge. informiert war.
Der Frage, ob sich die BeNe-Verantwortlichen in der Betroffenenvertretung des BeFo haben korrumpieren lassen, gehen wir demnächst in einem neuen Blogbeitrag nach. Denn es scheint so etwas wie ein „Bannkreis“ zu existieren, etwas, das auf uns zunehmend wie eine „Wagenburg“ wirkt: Es scheint so, als hätten sich die vermutlich unschuldig begonnen habenden „Betroffenen-Seelen“ im Laufe ihrer wichtigen Repräsentations- und sonstigen, jetzt ja immerhin „Kirchenvertreter“-Pflichten, unauflösbar mit ihrer „Dienstherrin“, der Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs, verstrickt. Sind sie doch per Verschwiegenheitserklärung untrennbar an Bischöfin Fehrs gebunden: Sie müssten „remonstrieren“, d.h. der Ratsvorsitzenden Bischöfin Fehrs die Verschwiegenheit und damit die Gefolgschaft aufkündigen, um wieder frei zu werden und sich als Betroffenenvertreter:innen erlauben zu können, eigenständig mit der von Bischöfin Fehrs geschädigten Betroffenen Silke Schumacher zu sprechen und sich selbst ein Bild ihrer Situation zu machen. Remonstration ist allerdings ein Begriff für Beamte. Da die Betroffenenvertreter:innen allerdings, vor allem Herr Zander, mehr und mehr wie beamtete Kirchenvertreter auftreten, ist dieser Begriff hier wohl auch angebracht. Herrn Zander und Frau Janz wurden beim Johannisempfang der EKD 29Ehrenplätze zugewiesen als wären sie pensionierte Kirchen-Honoratior:innen.
Auseinandersetzen wird sich dieser vermutlich nächste Blogbeitrag zum Thema Betroffenenvertretung mit etwas, was unser Unterstützer „@leonardo“ im BeNe30 sagte: „Verschwiegenheitsverpflichtung für BeFo-Mitglieder führt zur automatischen ‚Immunität‘ der Ratsvorsitzenden, die gleichzeitig die Vorsitzende der wegen ihrer nicht deklarierten Befangenheit [z.B. in einem Untersuchungsausschuss] noch zu untersuchenden Unterstützungsleistungskommission war.“
- Siehe die „Korrespondenz Petentin-Anerkennungskommission“. ↩
- „Um diese bisher vorliegenden Fragen zu beantworten, haben wir die unabhängige Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland um die unterstützende Zuarbeit [unsere Hervorhebung] zu dem Vorgang erbeten und diese von dort erhalten. Personen der kirchenleitenden Ebene der Nordkirche waren an der Sachverhaltsdarstellung beteiligt.“ Aus dem Schreiben der Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt EKD. Ja, von uns beschuldigte leitende Personen der Nordkirche waren mit Sicherheit an der Zuarbeit beteiligt. Neben Rainer Kluck waren das vermutlich OKR Lenz und Landesbischöfin Kühnbaum-Schmidt. ↩
- Ratsmitglied Prof. Barner nannte es, sichtbar gestresst und verlegen wirkend, in seiner Nominierungsrede der 2024er Synode in Minuate 3:31 gegenüber „Klares Informationsschreiben“. ↩
- Der bekümmert und schuldbewusst wirkende, frisch gebackene „Stellvertretende EKD-Ratsvorsitzende“ Tobias Bilz, hier im auf YouTube gelöschten Synoden-Video: Archivierte Aufnahme in Minute 2:46. ↩
- Siehe hier und hier. ↩
- Siehe das Kapitel „F.13. Schmutzige Delegationen in der ‚Causa Fehrs’“ in der Materialsammlung. Diesen und andere wichtige Links finden Sie auf der Seite Oberstes Gebot Täterschutz. Evangelische Kirche lässt Missbrauchsaufarbeitung scheitern. ↩
- Ich, Silke Schumacher, als Petentin und Thies Stahl als begleitende Vertrauensperson. ↩
- Nachzuhören im Gespräch mit dem ehemaligen EKD-Mitarbeiter Rainer Kluck (02.01.2025) hier. Siehe dazu auch im BeNe den Post vom 05.01.2025 20:58: „Stilvoll, wenn sich gegenseitig die Absolution erteilt wird. Nur ein Beispiel: Siehe Synode Würzburg: Frau Fehrs wurde Rückhalt gegeben durch EKD Fachstelle. Und die war derzeit (11/24) mit Hr. Kluck besetzt, als Stellvertretung der Leitung der sogenannten Fachstelle? was aber nicht transparent gemacht wurde. Herr Kluck kam aber von Nordkirche (bis 6/24)… Die Nordkirche wurde dann auch noch befragt. Wie auch immer, Bischöfin Fehrs wurde eh bestätigt.“ ↩
- So heißt es im Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt EKD“ vom 28.10.2024: „Um diese bisher vorliegenden Fragen zu beantworten, haben wir die unabhängige Stabsstelle Prävention der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland um die unterstützende Zuarbeit zu dem Vorgang erbeten und diese von dort erhalten. Personen der kirchenleitenden Ebene der Nordkirche waren an der Sachverhaltsdarstellung beteiligt.“ ↩
- Im nicht von Herrn Kluck als Interimsleiter der Fachstelle, sondern der Mitarbeiterin Nicole Toms unterschriebenen Schreiben der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt“ vom 28.10.2024 heißt es, es habe den Zweck, „die Synodalen zu den formulierten Vorwürfen auskunftsfähig“ zu machen. ↩
- Siehe „‚Der Fisch stinkt vom Kopf‘. Offener Brief an die EKD-Ratsmitglieder und die Leitung der Nordkirche.“ ↩
- Siehe hier. ↩
- Ein Überblick über die verbreiteten Varianten des uns diskreditierenden Narrativs findet sich der Anzeigevon Thies Stahl gegen Bischöfin Fehrs. ↩
- Siehe Falschspieler-Kirche. Die gezinkten Karten der EKD-Ratsvorsitzende, Offener Brief an die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA: Sie haben Falschmeldungen verbreitet. und EKD-Ratsvorsitzende Fehrs lässt die Synode und die Presse belügen. ↩
- Hier unsere Anzeigen gegen Bischöfin Fehrs: Anzeige Stahl und Anzeige Schumacher. ↩
- Siehe Bescheide StA #1 und StA #2. ↩
- Siehe StA-Hamburg am 24.06.2025. ↩
- Siehe https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html. ↩
- Hier das Schreiben vom 28.10.2024. ↩
- Siehe https://www.ekd.de/fachstelle-sexualisierte-gewalt-57194.htm, Nicole Toms. ↩
- Siehe unsere Anzeigen gegen Bischöfin Fehrs, Anzeige Stahl und Anzeige Schumacher. ↩
- In Silke Schumachers Schreiben vom 29.06.2025 an die StA-Hamburg. ↩
- Siehe https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/12484 ↩
- In ihrem Schreiben vom 01.07.2025. ↩
- Siehe unseren Blogbeitrag „Betroffenen-Netzwerk (BeNe): EKD hetzt Missbrauchsopfer gegeneinander auf.“ und unsere Dokumentation „Moderationsgestütztes Mobbing“ im BeNe. Exemplarische Chats und Beiträge.“ ↩
- Zu hören in der Deutschlandfunk-Sendung „Missbrauch. EKD-Chefin weist Vertuschungsvorwürfe zurück“ vom 13.11.2024. ↩
- Siehe „Sexualisierte Gewalt – Bericht der Anwältin des Publikums – #Synode2024“, https://youtu.be/tvH32NUuiNQ. In Minute 8:43 liest Sie unsere an die Synode gerichtete Mail vor. Hier die Original-Mail. ↩
- Siehe „NLP für Verbrecher – ‚Causa DVNLP‘: Mafia-, Stasi- und Nazi-Methoden im deutschen NLP“. ↩
- Siehe 13:18 in https://youtu.be/uIezM1uSpYM?t=798. ↩
- Siehe https://betroffenen-netzwerk.de/community/main-forum/fragen-und-anregungen-zu-bene/paged/24/#post-3065. Siehe auch den Beitraghttps://betroffenen-netzwerk.de/community/main-forum/fragen-und-anregungen-zu-bene/paged/24/#post-3053, auf den in diesem Post verwiesen wird. @leonardo wird, entsprechend seines Ausgeschlossenenstatus, im BeNe heute @Anonym 128 genannt. ↩