Als stellvertretende Ratspräsidentin hatte Bischöfin Fehrs nicht viel Last mit einer Beschwerde, die der Ratspräsidentin Kurschus seit zwei Jahren vorlag – gegen sie, ihre Stellvertreterin. Bischöfin Fehrs musste nur die Unsicherheit aushalten, ob sich ihre Chefin vielleicht entscheiden würde, diese Beschwerde gegen ihre Stellvertreterin nach zwei Jahren doch noch zu bearbeiten und sie nicht mehr unter dem Tisch liegen zu lassen unter den sie hat sie fallen lassen.
Vielleicht haben beide auch zusammen überlegt