Als stellvertretende Ratspräsidentin hatte Bischöfin Fehrs nicht viel Last mit einer Beschwerde, die der Ratspräsidentin Kurschus seit zwei Jahren vorlag – gegen sie, ihre Stellvertreterin. Bischöfin Fehrs musste nur die Unsicherheit aushalten, ob sich ihre Chefin vielleicht entscheiden würde, diese Beschwerde gegen ihre Stellvertreterin nach zwei Jahren doch noch zu bearbeiten und sie nicht mehr unter dem Tisch liegen zu lassen unter den sie hat sie fallen lassen.

Vielleicht haben beide auch zusammen überlegt

Nach langen Monaten des Schweigens meldet sich jetzt Oberkirchenrat Lenz und nimmt Ratspräsidentin Kurschus die Verantwortung1 dafür ab, die Verantwortung dafür übernehmen zu müssen, die Beschwerde gegen ihre Stellvertreterin, Bischöfin Fehrs, unter den Tisch fallen gelassen zu haben.

Nachdem der disziplinarische Vorgesetzte von Bischöfin Fehrs, Oberkirchenrat Lenz, am 17.11.2023 wieder, wie schon in seiner „Lügenmail“ an die Petentin vom 29.11.2022, die irrige Position2 vertreten hatte, dass die von Bischöfin Fehrs geleitete Unterstützungsleistungskommission