Bischöfin Fehrs hat, um Ratsvorsitzende der evangelischen Kirche zu werden, falschgespielt. Als es am 12.11.2024 während der Synode eng für sie wurde, nachdem im Plenum überraschend eine Mail1 bezüglich ihrer Amtsverfehlungen verlesen wurde, zog sie ein Schreiben vom 28.10.2024 aus der Tasche, welches von unabhängiger Seite ihre Unschuld feststellen sollte.
Tags drauf verwies in seiner Werberede2 für die vom Rat nominierte Bischöfin Fehrs das Ratsmitglied Barner auf die Schlussfolgerung dieses Schreibens3 aus der „Fachstelle Sexualisierte Gewalt im Kirchenamt“ Hannover, nach welcher Bischöfin Fehrs kein Fehlverhalten vorzuwerfen sei und darauf, dass sich der Rat diese Einschätzung zu eigen gemacht hätte. Barner nannte dieses Schreiben ein „klares Informationsschreiben“, in der Presse wurde es, zu Recht, „gewundenes Schreiben“4 genannt. Es war mit den in ihr enthaltenen Falschinformationen die Grundlage für unzählige Falschmeldungen in der Presse.5