Unter dem Titel „Ist Professor Bhakdi ein Volksverhetzer?“ hat das „KRiStA Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte n.e.V.“ am 13. Juni 2022 eine Einschätzung in Bezug auf die Volksverhetzungs- und Antisemitismusvorwürfe gegen Sucharit Bhakdi veröffentlicht. Ich schrieb dort diesen Kommentar:
Leider haben Sie die Kardinalfrage ausgeblendet: Welchen Nähr- oder Mehrwert für die Argumentation in Bezug auf die „Gefährlichkeit der Corona-Impfung“ und die „israelische Impfpolitik“ hatte Sucharit Bhakdi im Sinn, als er generalisierend und essentialisierend über „die Juden“ sprach, statt seine berechtigte Kritik bei den israelischen Mainstream-Entscheidern in der Regierung und den Behörden dort zu belassen?
Liebe KRiStA, ihr zitiert die „Berliner Morgenpost“ mit „Dabei habe er geäußert, die Juden hätten ihr eigenes Land in etwas verwandelt, was noch schlimmer als Deutschland sei (gemeint dürfte das Deutschland des Dritten Reiches gewesen sein). Die Juden lernten gut, und jetzt hätten sie das Böse gelernt“ und vergesst leider, genau wie die Journalisten dort, die Anführungszeichen!
Ich habe in https://www.thiesstahl.de/2022/06/05/sucharit-bhakdi-antisemitismusvorwurf-ein-ubersehener-aspekt/ für das Anwaltsteam von Sucharit Bhakdi aufgezeigt, in welchen Punkten die juristische Bedrohung Sucharit Bhakdis durch die zu erwartende Gesinnungsjustiz der gegen ihn in Anspruch genommenen Generalstaatsanwaltschaft nicht unterschätzt werden sollte. Ich habe aber auch angedeutet, in welche Richtung man in Bezug auf eine Lösung denken könnte: „Sucharit Bhakdi kann schlecht wegen ‚antisemitischer‘ Äußerungen verurteilt werden, wenn diese, der gleichen Logik einer generalisierenden und essentialisierenden Zuschreibung folgend, gegenüber ‚den Deutschen’ beinahe toxischer ausfallen als gegenüber ‚den Juden‘“.